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   RG, 23.05.1928 - I 292/27   

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https://dejure.org/1928,193
RG, 23.05.1928 - I 292/27 (https://dejure.org/1928,193)
RG, Entscheidung vom 23.05.1928 - I 292/27 (https://dejure.org/1928,193)
RG, Entscheidung vom 23. Mai 1928 - I 292/27 (https://dejure.org/1928,193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann derjenige, mit dem der Kommissionär für seinen Kommittenten ein Geschäft abgeschlossen hat, gegen einen Anspruch des Kommissionärs aus diesem Geschäft mit einer Forderung gegen den Kommissionär aufrechnen, die er gegen diesen anderweitig erworben hat? Wann kann der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung bei Kommissionsgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 121, 177
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Ihr steht entgegen, daß die Klägerin sich beim Abschluß des Vergleiches im Mai 1989, in dem sie sich zur Zahlung an den Zweitbeklagten verpflichtete, die Aufrechnung mit der Gegenforderung, die sie sich zuvor von der Volksbank W. hatte abtreten lassen, nicht vorbehalten oder sonstwie zu erkennen gegeben hat, daß sie im Besitz einer Gegenforderung sei (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1980 - IX ZR 41/77 = LM § 387 BGB Nr. 63; RGZ 121, 177, 179; Palandt/Heinrichs, BGB, 51. Aufl., § 387 Rdnr. 15).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 5 U 21/12

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Vollstreckung aus gerichtlich protokolliertem

    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung die Aufrechnung mit einer bei Vergleichsschluss bereits bestehenden Forderung nach Treu und Glauben jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Aufrechnende das Bestehen der Forderung kannte und sich dennoch die Aufrechnung in dem Vergleich nicht vorbehalten hat (so bereits das RG, Urteil vom 23.5.1928, RGZ 121, S. 177, 179; BGH, a.a.O., zitiert nach Juris, Rn 28, 0LG Köln, Urteil v. 16.7.2002, 22 U 6/02, VersR 2003, S. 511, zitiert nach Juris Rn 19 ff).
  • BGH, 19.11.1968 - VI ZR 215/66

    Voraussetzungen der Aufrechenbarkeit der Kaufpreisschuld bezüglich einer vom

    Davon ist auch dann keine Ausnahme zu machen, wenn die Forderung, mit der der Drittkontrahent gegenüber dem Kommissionär aufrechnet, nicht aus dem Kommissionsgeschäft herrührt, sondern anderweit erworben ist (RGZ 121, 177, 178; ebenso Müller-Erzbach, Handelsrecht 1928 S. 167; Düringer/Hachenburg, HGB 3. Aufl. 1932 § 392 Anm. 2 und 22).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05

    Zur Aufrechnung von Versorgungsbezügen mit einem aus einer Pflichtverletzung

    Der Sachverhalt ist schließlich auch nicht vergleichbar mit dem der Entscheidung des Reichsgerichts vom 23. Mai 1928 (RGZ 121, 177, 179) zugrunde liegenden.
  • BGH, 21.04.1971 - VIII ZR 233/69

    Kaufvertrag über Konservengläsern - Stillschweigende Parteivereinbarung über die

    Das hat die Rechtsprechung etwa in Fällen angenommen, in denen sich ein Ausschluß der Aufrechnung - wie im Verhältnis von Treugeber zu Treuhänder oder von Auftraggeber zu Beauftragten - aus der Natur des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts ergibt (RGZ 160, 52; BGHZ 14, 342; BGH, Urteil vom 5. Mai 1960 - VII ZR 77/59 = WM 1960, 842), oder in denen der an sich zur Aufrechnung Berechtigte seinen Vertragsgegner zuvor in der Annahme bestärkt hatte, er werde ihm gegenüber von einer etwaigen Aufrechnungsbefugnis keinen Gebrauch machen (RGZ 121, 177).
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